Seit 2005
 
AGB VSF
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Veranstaltungssupport Freiburg
AGB_Versanstaltungssupport_Freiburg_09-2026.pdf (190.27KB)
AGB VSF
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Veranstaltungssupport Freiburg
AGB_Versanstaltungssupport_Freiburg_09-2026.pdf (190.27KB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltungssupport Freiburg

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen teilen sich in folgende drei Bereiche:
• Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete und Service (Vermietung und Dienstleistung)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf (Warenverkauf)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen Installation (fachgerechte Montage von Verkaufsware)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in den Geschäftsräumen von Veranstaltungs-support Freiburg ausgelegt, sowie im Internet auf unserer Website jederzeit abrufbar.
Allgemeines für alle Bereiche
1. Allgemeines
1.1. Die folgenden allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil sowohl aller Verträge als auch Angebote vom Veranstaltungssupport Freiburg (im folgenden „VSF“ genannt) und finden in ihrer jeweils gültigen Form ebenso für alle künftigen Verträge mit VSF Anwendung. Der Vertragspartner vom VSF (Auftragnehmer) wird im folgenden "Kunde" genannt.
1.2. Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von VSF. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich widersprochen.
1.3 Die Vertragssprache ist deutsch.
1.4. Die Angebote von VSF sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine Unterzeichnung eines verbindlichen, durch den Kunden nicht veränderten Angebotes und rechtzeitigem Eintreffen beim VSF (innerhalb der Gültigkeitsfrist) zustande. Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes oder Lieferung der Verkaufsware durch VSF bzw. Beginn der Serviceleistungen zustande.
1.5. Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte wird nur mit schriftlichem Einverständnis von VSF gestattet. Bei Verstöße wird die aufgewendete Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Des Weiteren behält sich VSF vor die Verstöße strafrechtlich zu verfolgen.
1.6. Der Kunde stimmt der Speicherung relevanter Daten durch VSF zu. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
1.7 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Serviceleistung und/oder Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen, es sein denn eine abweichende Vereinbarung wurde schriftlich getroffen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung bzw. Veranstaltung nötig sind. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist VSF nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
1.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen und andere geschäftsbezogene Dokumente ausschließlich per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet werden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt und aktuell ist. Eine Zustellung der Rechnung erfolgt in diesem Fall mit dem Versand der E-Mail an die angegebene Adresse. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass E-Mails aus dem Bereich VSF.online nicht als Spam eingestuft werden. Der Kunde kann jederzeit eine Änderung der E-Mail-Adresse oder den Versand von Rechnungen in Papierform anfordern. In diesem Fall wird jedoch ein zusätzlicher Versandkostenaufwand in Rechnung gestellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete und Service
2. Mietgegenstand / Leistungen
2.1. Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Miete oder zum Verkauf/Verbrauch und/oder Beauftragungen für Arbeiten als Techniker und/oder andere Serviceleistungen.
2.2. VSF behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen oder auszutauschen.
3. Mietzeit und Mietgebühr
3.1. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager VSF und endet bis zum im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung an VSF. Eine Verlängerung der Mietzeit während der Mietzeit ist grundsätzlich nicht gestattet. In Sonderfällen kann eine Verlängerung bei rechtzeitiger Vereinbarung mit VSF gewährt werden.
3.2. Die Mietgebühr richtet sich nach den im Angebot ausgewiesenen Preisen und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
3.3. Bei Rückgabe nach dem vereinbarten Zeitpunkt, im Zweifelsfall der im Angebot ausgewiesene Rückgabetag, werden die zusätzlichen Tage unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Geräte nachberechnet. Rückgaben nach dem vereinbarten Rückgabetag müssen spätestens zur vereinbarten Rückgabezeit am Rückgabetag bei VSF angezeigt werden.
3.4. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben rein netto zzgl. MwSt. ab Lager VSF.
4. Versand und Gefahrenübergang
4.1. Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden auf dem von VSF gewählten Versandweg, es sei denn, der Kunde schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten.
4.2. Der Gefahrenübergang tritt ab Lager VSF ein, auch wenn der Transport durch VSF erfolgt.
4.3. Der Kunde bestätigt mit der Übernahme der Geräte deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör ist beigepackt. Der Kunde hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen.
4.4. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel erst später, so hat der Kunde VSF dies unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mängelfrei.
4.5. Der Kunde hat bei Abholung/Materialübergabe auf Verlangen einen gültigen Personalausweis vorzulegen.
5. Gebrauch der Mietsache
5.1. Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlung von VSF sind zu befolgen. Der Kunde bestätigt, dass er oder ein von ihm Beauftragter mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache vertraut ist. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.)
5.2. Sofern der Kunde kein Servicepersonal gebucht hat, hat dieser alle notwendigen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen während der Mietzeit fachgerecht und auf seine Kosten vorzunehmen.
5.3. Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zu sorgen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Kunde. Auch eine von VSF installierte Stromverteilung entbindet den Kunde nicht von dieser Haftung.
5.4. Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum von VSF. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von VSF erlaubt. Der Kunde hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
5.5. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Kunde ermöglicht VSF die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
5.6. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist VSF unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Kunde in vollem Umfang.
6. Haftung des Mieters
6.1. Der Kunde haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Kunde.
6.2. Im Falle eines Totalschadens hat der Kunde ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat.
6.3. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und VSF zu benachrichtigen.
6.4. Ersetzbare Einzelteile der Mietsache (z.B. Lautsprechertreiber, Leuchtmittel, Tonnadeln, Fader, Podis, etc.) werden bei defekter Rückgabe dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet.
7. Versicherung / Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ab Gefahrenübergang ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
7.2. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
7.3. Der Kunde sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass der Betreiber einer Veranstaltungsstätte gemäß der Versammlungsstättenverordnung einen entsprechend qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen hat. Dieser wird nicht automatisch durch VSF gestellt, auch wenn VSF Servicepersonal einsetzt.
8. Haftung VSF, Schadensersatz
8.1. VSF haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
8.2. Eine Haftung VSFs bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.3. Eine Haftung VSFs für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen.
8.4. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei Kopplung mit Fremd-Equipment.
8.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind VSF unverzüglich anzuzeigen. VSF ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.6. Leistungsstörungen entbinden den Kunden nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietpreises.
8.7. Hat der Kunde die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Kunden untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Kunde die VSF hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
8.8. Der Kunde verpflichtet sich, VSF von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von VSF gegen den Kunden umfasst auch die Kosten, die VSF für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
8.9. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Kunden beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8.10. Alle Haftungsbeschränkungen von VSF gelten auch gegenüber Dritten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von VSF.
9. Serviceleistungen
9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen.
9.2. Der Kunde hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt von VSF ausgelegt werden, trägt der Kunde.
9.3 Der Kunde hat während Zeit der gebuchten Serviceleistung dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten von VSF durchgeführt werden können und es nicht durch andere Gewerke zu Verzögerungen, Unterbrechungen und/oder Behinderungen kommt.
9.4. Die Verpflegung des Personals ist durch den Kunden sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale gem. § 9 Abs. 4a EStG für das jeweilige Land, mindestens aber eine Pauschale von 35,- EUR pro Person und Tag berechnet.
9.5. Der Kunde hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal von VSF übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
9.6. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung über die von VSF zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Kunden durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichende Belastbarkeit haftet der Kunde.
9.7. Der Kunde stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
9.8. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
10. Stornierung / Kündigung
10.1. Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2. Es wird im Falle der Stornierung ein Schadensersatz in Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung,
bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung,
bis   7 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung,
danach sind 100% der Gesamtsumme fällig.
10.3. Leistungen, die VSF bei Dritten für das Projekt gebucht hat, können grundsätzlich nicht storniert werden und müssen in vollem Umfang bezahlt werden.
10.4. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei VSF maßgeblich. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
10.5. Der Vertrag kann von VSF ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, wenn der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Kunde mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, welche die Leistungserbringung durch VSF unmöglich macht.
10.6. Dem anderen Vertragsteil wird der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall bemessene Schaden wesentlich geringer als der pauschalisierte Schaden ist.
11. Lieferung
11.1. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die VSF zu vertreten hat, unmöglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
11.2. Teillieferungen und Teilleistungserbringungen sind gestattet.
11.3. Unvorhergesehene, von VSF nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei VSF oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. berechtigen VSF, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
12. Rückgabe der Mietsache
12.1. Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an VSF zurückzugeben.
12.2. Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und im sauberen Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör.
12.3. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte bei VSF über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Pro angebrochenen Tag wird eine volle Tagesmiete entsprechend dem Angebotspreis berechnet. Bei verspäteter Rückgabe hat der Kunde an VSF darüber hinaus jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
12.4. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche VSF für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
12.5. Verzichtet der Kunde auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die von VSF erstellte Bestandsaufnahme an.
12.6. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt VSF nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. VSF behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb von vier Werktagen vor.
13. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
13.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an VSF fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
13.2. Bei einer Mietdauer über 14 Tage ist VSF berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13.3. VSF ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Kunden zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
13.5. Bei Zahlungsverzug ist es VSF gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen ist VSF berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
13.6. Der Kunde kann gegen die Forderungen von VSF nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
14. Sonstiges
14.1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz in 79285 Ebringen, Schönbergstraße 64. Der Gerichtsstand ist Freiburg im Brsg., soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
14.3. Für den Verkauf von Waren gelten darüber hinaus unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf".
14.4 Für die fachgerechte Montage von Verkaufswaren gelten darüber hinaus unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf" und “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Installation”.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
15. Angebot und Vertragsabschluss
15.1. Angebote von VSF sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
15.2. Abgeschlossene Verträge werden durch mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung für beide Seiten verbindlich festgelegt und rechtsgültig. Ergänzungen, Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch im Fall einer mündlichen Absprache kann auf die Erfordernis der schriftlichen Bestätigung nicht verzichtet werden.
15.3. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden, auch aus wichtigen Gründen, ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Expresslieferungen. Ausnahme: 15.6.
15.4. Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen sind unzulässig. Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Ausnahme: 15.6.
15.5. Erklärt sich VSF in vorher vereinbarten Fällen zur Rücknahme bereit, ist er berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 15,- EUR sowie anfallende Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Rücknahmen erfolgen ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und in einer für Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 12/2024 S. 9 den VSF frachtfreie Lieferung in Originalverpackung. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren behält sich VSF zusätzliche Abzüge vor. Ausnahme: 15.6.
15.6. Ist der Kunde eine Privatperson (Verbraucher gem. BGB), so gilt folgendes: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und der Belehrung über die Rückgabe. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Veranstaltungssupport Freiburg, Schönbergstraße 64 in 79285 Ebringen . Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
16. Preise
16.1. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und - sofern nicht anders angegeben - netto zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Die Preisangaben gegenüber Privatpersonen (Verbraucher gem. BGB) verstehen sich inklusive der jeweils gültigen MwSt.
16.2. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung von VSF genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
16.3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich VSF an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
16.4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Geschäftssitz (Schönbergstraße 64 in 79285 Ebringen). Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für den Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.
16.5. Eine Skontogewährung erfolgt nur nach Vereinbarung und hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Kunden keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontier fähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.
17. Zahlungsbedingungen
17.1. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw. Leistungserbringung gegen Nachnahme, Vorkasse oder Barzahlung.
17.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist VSF berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Diese richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und werden tagesaktuell festgelegt.
17.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von VSF anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt ist.
17.4. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, Lastschriftrückgabe oder Nichteinlösung eines Schecks, ist VSF berechtigt, alle offenen, auch gestundeten, Rechnungen fällig zu stellen. VSF ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorkasse auszuführen. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen.
17.5. Zahlungen sind in für VSF in spesenfreier Weise zu bezahlen. Anfallende Kosten bei Lastschrift oder Scheckrückgaben werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H. von 10,- EUR dem Kunden belastet.
17.6. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden legt VSF fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt sind.
18. Lieferung und Leistung
18.1. Die Lieferung erfolgt ab Geschäftssitz (Schönbergstraße 64 in 79285 Ebringen) auf Kosten des Kunden. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
18.2. Von VSF genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
18.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die VSF die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören beispielsweise auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten von VSF eintreten, hat VSF auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen VSF die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten.
18.4. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
18.5. Sofern sich VSF wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine in Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, soweit die Verzögerungen nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von VSF oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
18.6. VSF ist ausdrücklich zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt.
19. Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang
19.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager (Schönbergstraße 64, 79285 Ebringen,) auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
19.2. Die Wahl der Versandart trifft der Kunde, wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch VSF nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, so ist VSF befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen.
19.3. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von VSF unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
19.4. VSF schließt auf Wunsch des Kunden vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Kunde hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie VSF anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. VSF übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Kunden deren Leistung zukommen. VSF ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Kunden vorzunehmen.
19.5. Bei Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch VSF keine Haftung.
20. Eigentumsvorbehalt
20.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen von VSF durch den Kunden bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei VSF, auch im Falle der Weiterverarbeitung oder Umbildung. (Vorbehaltsware)
20.2. Erlischt das (Mit-)Eigentum von VSF durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilig (Rechnungswert) auf VSF übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von VSF unentgeltlich. Ware, an der VSF ein (Mit-)Eigentum zusteht wird im Folgenden als ebenfalls als Vorbehaltsware bezeichnet.
20.3. Der Kunde tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie aus anderen Rechtsgründen (Versicherung, unerlaubte Handlung), auch im Falle der Weiterverarbeitung, an VSF ab. Auf Verlangen von VSF hat der Kunde VSF die Schuldner der abgetretenen Forderung innerhalb von 8 Tagen zu nennen (Betrag, Fälligkeit, Anschrift etc.) und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Kunde ermächtigt VSF außerdem, die Forderungsabtretung seinerseits den Schuldnern des Kunden bekannt zu geben.
20.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig und kann strafrechtliche Folgen haben.
20.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von VSF hinzuweisen und VSF unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
20.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist VSF berechtigt, die Ware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.
20.7. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die VSF aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden zustehen, werden VSF Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, sobald der Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 30% übersteigt.
21. Gewährleistung
21.1. VSF gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum.
21.2. Leuchtmittel und als "defekt" gekennzeichnete Ware sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt außerdem bei Eingriff an den Gegenständen, bei unüblichem oder außergewöhnlichem Gebrauch, bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungshinweisen, bei Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
21.3. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur.
21.4. Im Falle der Mängelrüge des Kunden hat dieser die schadhafte Ware VSF zu überbringen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Ware ist sorgfältig zu verpacken und frachtfrei an VSF zu senden.
21.5. Der Kunde erhält nach Wahl von VSF Mängelbeseitigung (Nachbesserung), Umtausch oder Warengutschrift. Der Umtausch kann auch gegen Ware gleicher Art und Güte erfolgen. Schlägt eine dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl. so kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
21.6. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für Umtausch oder ersetzte oder reparierte Teile.
21.7. Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf Kundenwunsch nicht ausgeführt wird. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler aufweisen, werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet.
22. Allgemeine Haftungsbeschränkungen und Hinweise
22.1. VSF weist ausdrücklich auf die für Montage, Installation und Betrieb in öffentlichen Gebäuden, Bühnen oder Versammlungsstätten geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. -vorschriften insbesondere für Sachverständigenabnahmen hin. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, diese zu beachten, sowie Montage, Installation, Betrieb und Abnahme gemäß diesen Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit außerdem, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und –vorschriften mitzuteilen, sowie für die Montage, Installation, Betrieb und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.
22.2. Die gelieferte Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Wenn am Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen, müssen diese bei einem kompetenten Fachmann oder bei VSF geklärt werden.
22.3. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung durch VSF sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
23. Sonstiges
23.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen VSF und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Freiburg im Brsg., Erfüllungsort ist das Lager in 79285 Ebringen, Schönbergstr. 64.
23.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Installation
24. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
24.1 Die Angaben von VSF über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
24.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von VSF nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
25. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
25.1 Der Kunde ist zur Abnahme und Erstellung eines Abnahmeprotokolls verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
25.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
26. erweitertes Pfandrecht
26.1. VSF steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.
26.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.